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Die Freie und Hansestadt Hamburg erkannte mich durch die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz als Sachverständigen für die Durchführung von Gehorsamsprüfungen an. Diese Prüfung ist für Hundehalter in Hamburg Grundvoraussetzung für die Befreiung von der Anleinpflicht ihrer Hunde.
Betroffene und Interessenten finden auf der offiziellen Website der Stadt Hamburg alle wichtigen Informationen und die notwendigen Formulare. Ohne eine Anmeldung im Hunderegister der Stadt Hamburg kann keine Gehorsamsprüfung abgelegt werden.
Meine Anerkennung als Sachverständiger können Sie hier [1.033 KB]
einsehen.
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